Freitag, 25. April 2008

Wichtige rechtliche Information

Wichtiger Hinweis zur Speicherung Ihrer Gesprächsdaten
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir aufgrund einer Gesetzesänderung seit dem 01.01.2008 verpflichtet sind, alle Verkehrsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber Sicherheitsbehörden zu speichern. Das sind insbesondere die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, Datum, Uhrzeit sowie Dauer der Verbindung. Das gilt auch für Datenverkehr wie SMS oder MMS. Die gespeicherten Daten dürfen nicht zur Klärung von Rechnungseinwendungen herangezogen werden, Die Verbindungsdaten werden weiterhin lt. AGB bis zu 80 Tage zur Nutzung für den Kunden gespeichert. Eine inhaltliche Speicherung wie z.B. SMS-Texte, Emails usw. erfolgt generell nicht.

So steht’s auf der Telefonrechnung.

So weit so gut, denkt man.
Aber was ist mit „
generell“ gemeint?

2 Kommentare:

  1. Hm, und es ist interessant:
    80 Tage Speicherung gilt für den Kunden, dem die Daten "gehören".
    180 Tage haben "die anderen".
    Also wenn Du nach 80 Tagen was über dich selber wissen willst, brauchste am besten einen Informanten bei "Sicherheitsbehörden".

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  2. ja, das ist mit "Sicherheit" eine gute Sache. So geht nix verschütt.

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Nur Mut. So ein Kommentarfeld beißt nicht.