Mittwoch, 18. März 2009

der gläserne Antragsteller

Ich war aufm Amt, das ich enthusiastisch euphemisierend „Quell der Freude“ nenne, um zu beantragen, was mir zusteht.
Ich bekam zirka zehn Seiten Antragsvordrucke und etwa genauso viele Ausfüllhinweise für dieselben.

Folgende Vordrucke gibt es:
  • Hauptantrag – Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II – Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
  • Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II – Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
  • Anlage zur Eintragung weiterer Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren
  • Anlage zur Eintragung von Kindern der Bedarfsgemeinschaft unter 15 Jahren
  • Anlage zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Einkommenserklärung zur Feststellung der Einkommensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers sowie der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden weiteren Personen ab 15 Jahren
  • Einkommenserklärung bei selbständiger Tätigkeit
  • Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgeltes gemäß § 58 SGB II (Bei einer abhängigen Beschäftigung während des Alg-II-Bezugs)
  • Arbeitsbescheinigung gemäß § 57 SGB II (Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses)
  • Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
  • Anlage zur Überprüfung des Vorliegens einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
  • Anlage zur Sozialversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II – Zuschuss zu den Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Anlage zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft
  • Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung
  • Anlage zu Unterhaltsansprüchen gegenüber Dritten
  • Unfallfragebogen zum Antrag nach SGB II mit Schweigepflichtsentbindungserklärung

Noch Fragen?

2 Kommentare:

  1. Glücklich der, der sich nun immer noch nicht verfolgt, durchleuchtet, ausgefragt oder gar "ausgezogen" fühlt.

    Das ist schon krass, was die alles wissen wollen, dafür das sie eine Arbeitsagentur sind...
    Als das grade anfing, wussten selbst die "Agenten" nicht, wie man diesen herrlichen Wust an Papier auszufüllen hat. Was natürlich zu vielen Komplikationen führte. Ich hoffe, dass das mittlerweile anders ist. (sprich, dass das Personal auch Fragen zu selbigen Antrag beantworten kann...)
    Nur nicht verunsichern lassen...
    Liebsten Gruß

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  2. na ja, war ja nicht mein erster Antrag. Mittlerweile bin ich fast Profi.

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Nur Mut. So ein Kommentarfeld beißt nicht.